Neue Überbrückungshilfe: Know-how vom Steuerberater gefragt – Ab sofort Anträge einreichen!

Stand:
Thematik: Steuern und Rechnungswesen

Höhere Zuschüsse, aber auch höhere Anforderungen beim Antrag kennzeichnen die neue Überbrückungshilfe für Selbstständige und kleine Unternehmen.

Um Unternehmen und Selbstständigen zu helfen, deren Existenz durch die Corona-Folgen bedroht ist, stellt die Bundesregierung bis zu 25 Milliarden Euro als Überbrückungshilfe zur Verfügung. Die Gelder werden als Zuschuss für die Monate Juni, Juli und August gewährt und folgen der bisherigen Corona-Soforthilfe. Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen und Organisationen, sofern sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren, außerdem Soloselbstständige, selbstständige Angehörige der freien Berufe im Haupterwerb sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, die dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig sind.

Voraussetzung ist, dass die Umsätze coronabedingt im April und Mai 2020 um mindestens 60 Prozent gegenüber den Umsätzen im Vorjahreszeitraum eingebrochen sind. Bei Unternehmen, die erst nach April 2019 gegründet wurden, werden die Monate November und Dezember 2019 zum Vergleich herangezogen. Antragsteller dürfen sich am 31. Dezember 2019 noch nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden haben.

Anträge können bis zum 31. August 2020 eingereicht werden. Wie viel Geld erstattet wird, hängt davon ab, wie groß der Umsatz in den Fördermonaten Juni, Juli und August jeweils im Vergleich zum Vorjahresmonat ist. Werden in einem der drei Monate noch mindestens 60 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahr erreicht, entfällt für diesen Monat die Hilfszahlung. Ansonsten erstattet der Bund jeweils gegenüber dem Vorjahresmonat

  • 40 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch größer 40 und kleiner 50 Prozent,
  • 50 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 und 70 Prozent und
  • 80 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch. Von Ausnahmefällen abgesehen, zahlt der Bund für die drei Monate
  • bei Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten maximal 9.000 Euro,
  • bei Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten maximal 15.000 Euro sowie
  • bei Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten maximal 150.000 Euro.

Um Missbrauch auszuschließen, setzt der Bund bei der neuen Überbrückungshilfe auf die Sachkompetenz von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Sie führen das Antragsverfahren für die Antragssteller digital durch und reichen mit der Antragstellung unter anderem eine Umsatzprognose und eine Abschätzung der Fixkosten für den Erstattungszeitraum mit ein. Nach Programmende findet eine Soll-Ist-Abrechnung statt. Bei Abweichung sind zu viel gezahlte Zuschüsse zurückzuzahlen, oder die Hilfen werden nachträglich aufgestockt.

 

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