Darlehen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter – Fremdüblichkeit beachten
Bei Rechtsbeziehungen zwischen einem Gesellschafter und seiner Gesellschaft ist insbesondere aus steuerlicher Sicht Umsicht geboten. Dies betrifft zum Beispiel die pacht- oder mietweise Überlassung von Grund und Boden oder Gebäuden, Maschinen- oder...
Artikel lesen