Bundesgerichtshof ändert seine Rechtsprechung zur Festlegung einer besonders...
Wer eine Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall begeht, wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Eine Geldstrafe käme dann nur noch im Ausnahmefall bei gewichtigen Strafmilderungsgründen in Betracht....
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