Pflegepersonen können bis zu 1.800 € pro Jahr absetzen
Wer eine Person ab Pflegegrad 2 unentgeltlich pflegt, darf in seiner Einkommensteuererklärung einen Pflegepauschbetrag absetzen. Die Höhe staffelt sich wie folgt:
Pflegegrad 2: 600 €
Pflegegrad 3: 1.100 €
Pflegegrad 4, 5 oder Merkzeichen H („hilflos“):...
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